Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung
Für die organisatorische und fachliche Durchführung externer
medizinischer Qualitätssicherungsmaßnahmen im Land Brandenburg,
wurde unter ärztlicher Leitung zum 01.01.2001 die Landesgeschäftsstelle
Qualitätssicherung Brandenburg (LQS Brandenburg)
eingerichtet.
Hervorgegangen
ist die LQS Brandenburg aus der bereits seit 1992 bestehenden
Projektgeschäftsstelle Qualitätssicherung Perinatologie/Neonatologie.
Der
derzeitige Geschäftssitz befindet sich an der Landesärztekammer
Brandenburg.
Für
die LQS Brandenburg sind der Ärztlicher Leiter Dr. med. Ch. Wolter, die Sachbearbeiterin mit dem Schwerpunkt Perinatologie
/ Neonatologie Frau K. Hübner sowie Frau R. Schäfer im
Sekretariat beschäftigt.
Aufgaben und Inhalte
Die zum 01.01.2000 in Kraft getretene Gesundheitsreform der GKV sah in §
137 SGB V vor, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen und der
Verband der Privaten Krankenversicherung mit der Deutschen
Krankenhausgesellschaft unter Beteiligung der Bundesärztekammer sowie
der Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe Maßnahmen der Qualitätssicherung
für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser vereinbaren.
Im § 135a SGB V ist die Verpflichtung der Leistungserbringer zur
internen und externen Qualitätssicherung verankert.
Innerhalb dieser Verpflichtung erfolgt die Dokumentation qualitätsrelevanter
Daten für bestimmte, vorher definierte Leistungen im Rahmen der externen Qualitätssicherung.
Hieraus
erwächst erstmalig die Möglichkeit des bundesweiten Vergleiches
von medizinischen und pflegerischen Krankenhausleistungen. Den Krankenhäusern bietet sich daraus die Chance, den eigenen Leistungsstand im
Vergleich mit anderen Einrichtungen analysieren zu können und
interne Strategien zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung zu
entwickeln.
Die
Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung Brandenburg hat u.a.
folgende Aufgaben:
- administrative Betreuung des Lenkungsausschusses und der Fachgruppen
- Erarbeiten einheitlicher Erhebungsinstrumente und
Auswertungsroutinen, soweit diese nicht bundesweit vereinbart
worden sind
- Identifizierung qualitätsrelevanter Probleme und
Fragestellungen
- Bereitstellung qualifizierter Beratung und
Information zur Qualitätssicherung in der stationären
medizinischen Versorgung
- Korrespondenz mit den Krankenhäusern
- Informationsveranstaltungen für Krankenhäuser / Öffentlichkeitsarbeit
- Annahme und Weiterleitung von Krankenhausrohdaten im Zusammenhang mit Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Durchführung von Sonderauswertungen
- Beobachtung und Analyse der Entwicklung von Auswertungsergebnissen
- Kontaktaufnahme zu "auffälligen" Krankenhäusern in Zusammenarbeit mit den Fachgruppen
- ggf. Mitwirkung an vereinbarten Maßnahmen im Zusammenhang mit "auffälligen" Krankenhäusern